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Channel: Urteil – Initiative Fondsausstieg
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Gute Aussichten für Anleger der Hollandfonds

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In einem Urteil des Landesgerichtes Frankfurt wird nunmehr die Konstruktion der Klagen von der Sparkasse Köln Bonn gegen einzelne Anleger auf Rückforderung von Ausschüttungen in Frage gestellt. Statt Insolvenz anzumelden, tritt die TVP Treuhandgesellschaft nämlich ihre Freistellungsansprüche gegen die Treugeber an die Bank ab. Diese Bank klagt dann den vermeintlichen Anspruch der TVP Treuhandgesellschaft ein. Wenn die Finanzierungsbank (Sparkasse) der Gesellschaft aber – zur Vermeidung einer Insolvenz – die Kreditforderung stundet, also die Forderung bei der Gesellschaft nicht „ernstlich einfordert“, dann kann ein Treuhandkommanditist (Anleger) dies – so das Gericht – der Klage der Finanzierungsbank mit Erfolg entgegenhalten. Eine Vereinbarung der Gesellschaft mit dem Gläubiger, aufgrund derer der Gläubiger gehalten sein soll nur die Gesellschafter und nicht den Fonds oder die TVP in Anspruch zu nehmen, ist unwirksam. Damit sinken die Chancen der Sparkasse Köln Bonn nach deutschem Recht, ihre Forderungen am Klageweg gegen die Anleger durchzusetzen.

Kontaktieren Sie uns gerne hierzu.


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